Hörscreening für Neugeborene – Seit 2010 direkte Abrechnung mit der Krankenkasse
Anders als früher rechnen die Ärzte nun direkt über die Versichertenkarte ab. „Wurde das Hörscreening in einer Facharztpraxis vorgenommen, erhielten die Versicherten bis vor einigen Jahren eine Privatrechnung, die sie zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen mussten“, erläutert Dr. Sabine Voermans, Leiterin der TK-Landesvertretung. Lediglich die Kliniken konnten diese Leistung direkt bei den Krankenkassen in Rechnung stellen.
Frühe Diagnose ist wichtig
Die Tests werden in den ersten Lebenstagen des Kindes auf mögliche Hörstörungen durchgeführt. Kinder, die nicht in einer Klinik zur Welt kommen, werden im Rahmen der U2 beim Kinderarzt untersucht. Von einem beidseitigen Hörschaden ist eines von 1.000 Kindern in Deutschland betroffen. Dieser zählt zu den häufigsten angeborenen und behandlungsbedürftigen Erkrankungen überhaupt. Bleibt diese Schwäche unerkannt, hat es negative Auswirkungen auf die Sprachentwicklung des Babys. Es kommt in der Folge zu einer Beeinträchtigung seiner geistigen, sozialen und emotionalen Entwicklung. Daher gilt: Je früher der Arzt die Hörstörung erkennt, desto schneller und gezielter kann den Kindern geholfen werden.
Test ist schnell und schmerzlos
Die Säuglinge merken von der Untersuchung gewöhnlich nichts, da die Hörtests schnell gehen und schmerzlos sind. Meist schlafen die Kinder sogar, während sie untersucht werden. Das Hörscreening umfasst zwei Methoden: die Messung der „otoakustischen Emissionen“ (OAE) und die „Hirnstammaudiometrie“. Der behandelnde Arzt entscheidet sich entweder für eine der Untersuchungen oder für beide. Fällt das Messergebnis schlecht aus, muss das allerdings kein Anzeichen für eine Schwerhörigkeit des Kindes sein. Das Messergebnis kann auch verzerrt werden, wenn das Kind unruhig ist, Flüssigkeit im Ohr hat oder wenn Hintergrundgeräusche stören.
Weitere Infos
- Baby-Hörscreening: Abrechnung mit der Krankenkassenchipkarte ab 1. Oktober 2010
www.tk.de
- Neugeborenenhörscreening – Geschichte und Methoden
de.wikipedia.org
- Neugeborenen-Hörscreening – Hintergrundinformationen
www.netdoktor.de
Weitere Untersuchungen bei Unklarheiten
Ist das Testergebnis auffällig, soll die Hirmstammaudiometrie weiteren Aufschluss geben. Ziel ist es festzustellen, ob die Übertragung der Schallsignale ins Gehirn richtig funktioniert. Sollte dies nicht der Fall sein, liegt ein Hinweis auf eine Hörminderung vor. In der Folge sind dann weitere Untersuchungen notwendig. Allerdings ist das Ergebnis des Hörscreenings keine Diagnose. Bei einem unauffälligen Ergebnis kann eine Hörstörung weitgehend ausgeschlossen werden. Ein auffälliges Ergebnis bedeutet hingegen noch nicht, dass das Neugeborene schlecht hört. Nur etwa eines von 30 bis 40 im Screening auffälligen Kindern hat tatsächlich eine Hörstörung.
Wirksame Behandlungsmethoden
Aber selbst wenn sich bei weiteren Untersuchungen bestätigt, dass ein Kind schwerhörig ist, lässt sich dies wirksam kurieren. Schwerhörige Kinder können zur Behandlung beispielsweise ein oder zwei Hörgeräte erhalten. Manchmal ist auch eine Operation des Mittelohrs oder eine Versorgung mit einem Cochlea-Implantat, einer elektronischen Innenohr-Prothese, notwendig. Alle diese Behandlungen sind umso wirksamer, je früher sie erfolgen. Daher sollten Eltern darauf achten, dass ihr Kind gut hört – auch wenn der Hörtest unauffällig ausgefallen ist.