Autokindersitze - Sicherheitsrisiko Eltern
Wer sich aktuell einen Autokindersitz kaufen möchte, hat eine große und vor allen Dingen eine sichere Auswahl. Tests vom ADAC und Stiftung Warentest belegen, die Mehrzahl der Autokindersitze kann bei der Sicherheit ausreichend punkten.
Umso unverständlicher, dass diese hohe Sicherheit im praktischen Gebrauch der Autokindersitze in vielen Fällen verpufft. In Zusammenarbeit mit der Polizei überprüften die Experten vom ADAC in mehreren Städten vor den Schulen und Kindergärten die Fahrzeuge. Das Ergebnis war erschreckend. Obwohl ein Autokindersitz im Auto vorhanden war, fuhren Kinder ungeschützt, weil sie im Sitz nicht angeschnallt waren. Viele Kinder waren zwar angeschnallt, saßen aber nur auf einfachen Sitzerhöhern, denen jeglicher Seitenaufprallschutz fehlt. Nicht nur sehr gefährlich, sondern auch gänzlich verboten ist die Fahrt nur mit dem Fahrzeuggurt. Dennoch ist erfreulich, dass zumindest 70 Prozent der Kindergartenkinder ordnungsgemäß angeschnallt in einem Autokindersitz unterwegs waren. Ein Viertel fuhr lediglich auf Sitzerhöhern und 11 Prozent der Kinder fuhren nur mit dem Fahrzeuggurt gesichert oder sogar gänzlich ungesichert. Völlig unverständlich, da sich zeigte, dass viele Eltern den Autokindersitz dabei hatten, ihn aber aus Zeit- oder Bequemlichkeitsgründen nicht nutzten.
Dass die Sorglosigkeit schnell schlimme Folgen haben kann, zeigt dass 60 Prozent aller verunglückten Kinder im Straßenverkehr als Mitfahrer im Auto zu Schaden kommen. Ein sicherer Autokindersitz kann das Risiko von Verletzungen deutlich mindern, aber nur wenn er genutzt und ordnungsgemäß verwendet wird.
Gesetzliche Bestimmungen
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kinder bis zum vollendeten 12.Lebensjahr, die kleiner sind als 1.50 m nur im Auto mitgenommen werden dürfen, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die auch für Kinder geeignet sind. (Auszug aus 21, Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO)) Dies sind Systeme die den Kriterien der ECE 44-03 oder ECE 44-04 entsprechen. Ist ein Kind also älter als 12 Jahre und größer als 1.50 m, dann darf es ohne Rückhalteeinrichtung mit dem Auto fahren. Sinnvoll wäre aber dennoch die Nutzung eines Sitzerhöhers, wenn dadurch ein ordnungsgemäßer Gurtverlauf erzielt werden kann.Für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gilt hingegen ein absolutes Beförderungsverbot, wenn für die Verwendung eines geeigneten Kinderrückhaltesystem aufgrund z.B. fehlender Gurte in einem alten Auto keine Möglichkeit besteht.
Seit April 2008 dürfen sämtliche Kinderrückhaltesysteme, die noch nach ECE 44-02, 44-01 oder sogar 44-00 zugelassen sind, nicht mehr verwendet werden. Meist sind dies Systeme, die vor 1997 verkauft wurden. Welche Prüfnorm dein Autokindersitz hat, kannst du am ECE-Label erkennen.