Stillen und Arbeiten: Das geht! Stillpausen sind gesetzlich geschützt
Es gibt ein gesetzlich geschütztes Recht auf Stillen. Plane deinen Wiedereinstieg sorgfältig. Sage deinem Arbeitgeber rechtzeitig vor Arbeitsantritt, dass du stillst und die gesetzlichen Stillzeiten in Anspruch nehmen wirst. Sprich ab, ob sich du dir dein Kind zum Stillen bringen lässt oder zu den Stillpausen nach Hause fährst, bzw. die Stillzeit an Anfang oder Ende deiner Arbeitszeit legst oder ob du in den Stillpausen in einem geeigneten Raum abpumpst.
Stillen nützt allen.
Für den Arbeitgeber:
Stillen nützt allen.
Für den Arbeitgeber:
- Gestillte Kinder erkranken deutlich seltener und wenn, dann leichter als Kinder, die nicht gestillt werden. Das bedeutet weniger Fehlzeiten der Mütter.
- Die Gewährung von Stillzeiten erhöht die
Zufriedenheit, die Unternehmensidentifikation und die Produktivität der Mitarbeiterinnen. - Stillzeiten sind für den Arbeitgeber zunächst ein Kostenfaktor. Aber sie machen sich bezahlt.
- Sie kann auch bei zeitweiser Trennung vom Kind eine besondere Nähe zu ihm behalten.
- Ihr Kind bekommt die Nahrung, die es braucht.
- Sie schützt ihre eigene Gesundheit, denn Frauen, die nicht stillen, haben ein erhöhtes Risiko Brustkrebs und anderen Krankheiten zu bekommen.
- Es behält die Sicherheit der Nähe zur Mutter.
- Es erhält den Immunschutz der Muttermilch.