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Babywunsch unerfüllt - Künstliche Befruchtung 6/6

Künstliche Befruchtung: Wer übernimmt die Kosten?

In diesem Artikel:

Künstliche Befruchtung

Seit der Gesundheitsreform 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch die Hälfte der Kosten für eine künstliche Befruchtung. Außerdem wurde die Zahl der möglichen Versuche von vier auf drei reduziert. Die Krankenkassen bezahlen auch nur dann noch, folgende Bedingungen erfüllt werden:
  • herkömmliche Behandlungsmaßnahmen, wie alleinige hormonelle Stimulation oder Fertilisationsoperationen sind ohne Erfolg geblieben.
  • Es besteht eine hinreichende Aussicht, dass durch künstliche Befruchtung eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann.
  • Personen, die die Kostenübernahme in Anspruch nehmen möchten, müssen in einer Ehe zusammenleben.
  • Es dürfen nur ausschließlich Eizellen der Ehefrau verwendet werden.
  • Die Versicherten müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  • Frauen dürfen nicht älter als 40, sowie Männer nicht älter aus 50 Jahre sein.
Eine künstliche Befruchtung ist nicht „billig". Der Eigenanteil beträgt pro Versuch zwischen 1500 - 2500 €, je nachdem, wo die künstliche Befruchtung vorgenommen wird. Als mögliche Einrichtungen stehen Kliniken mit Reproduktionszentren oder private Kinderwunsch-Kliniken zur Wahl.

Private Krankenkassen leisten bei einer künstlichen Befruchtung 100% der Kosten. Wie viel Versuche und welche Leistungen dies einschließt, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich und muss daher für den konkreten Fall erfragt werden.

Bild: Joanna Kilen Redesiuk - Fotolia.de

Fazit

Manchmal bleibt die erhoffte Schwangschaft trotz größter Bemühungen aus. Wenn natürliche "Praktiken" zur Schwangerschaft nicht helfen, bedeutet die künstliche Befruchtung für die meisten ungewollt kinderlosen Paare oft die letzte Hoffnung auf normalem Wege eine Familie zu gründen. Die angewandten Methoden haben sich diesbezüglich bewährt, obwohl sie nicht in jedem Fall zum Erfolg führen. Berücksichtigt werden sollten die hohen Kosten einer künstliche Befruchtung, die auch unabhängig vom Erfolg auf jeden Fall gezahlt werden müssen. Ebenso bleibt bei einer anonymen Samenspende zu bedenken, dass das Kind später ein Anrecht hat, zu erfahren, wer sein leiblicher Vater ist.
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