Kostenträger:
Selbst zahlen (IGeL), Kassenleistung
Experten-Empfehlung:
ja
Untersuchung bei:
Hebamme, Gynäkologin
Wann: Im letzten Schwangerschaftsdrittel und bei der Geburt
Wie: Messung über die Bauchdecke mit dem Cardiotokografen
Wo: Beim Arzt oder der Hebamme oder in der Klinik
Was: Bei der Cardiotokografie (CTG) werden gleichzeitig die Herztätigkeit des Kindes und die Wehenaktivität der Mutter erfasst, die in den letzten Schwangerschaftswochen bereits auftritt. Sie kommt auch später während der Geburt zum Einsatz. Zur Messung wird der Schwangeren ein Bauchgurt mit zwei Sonden angelegt. Eine davon zeichnet den Herzschlag des Embryos auf. Die andere erfasst Kontraktionen der Bauchdecke. Beide sind mit einem Computer verbunden, der daraus zwei Kurven errechnet. Mithilfe dieser Aufzeichnung lässt sich erkennen, ob es dem Baby gut geht. Oder ob es mit einem zu schnellen oder zu langsamen Herzschlag auf die Wehentätigkeit der Mutter reagiert. Die Untersuchung mit dem Cardiotokografen dauert etwa eine halbe Stunde, kann aber auch bis zu eine Stunde in Anspruch nehmen.
Nutzen: Die Untersuchung zeigt zum Ende der Schwangerschaft, ob es dem Baby unter der Wehentätigkeit der Mutter gut geht. Abfallende Herztöne können auf einen Sauerstoffmangel hinweisen. So lassen sich gefährliche Situationen erkennen, in denen zum Beispiel ein Kaiserschnitt nötig werden kann.
Ergebnis: Ein CTG liefert sofort Ergebnisse. Allerdings müssen diese richtig interpretiert werden, was eine gute Ausbildung und einige Erfahrung vom Untersuchenden erfordert.
Risiken: Der Cardiotikograf erzeugt Ultraschallwellen von größerer Energie als etwa ein normales Ultraschallgerät. Mögliche Auswirkungen auf das Kind werden daher diskutiert.
Gesundheitliche Folgen für die Mutter: Der Test hat keine gesundheitlichen Auswirkungen für die Mutter.
Kosten: Viele Ärztinnen und Hebammen führen CTG-Untersuchungen ohne zusätzliche Kosten im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge durch. Vorgesehen ist das in jedem Fall bei Risikoschwangerschaften. Bei normal verlaufenden Schwangerschaften erheben einige Ärzte Gebühren von zirka 20 Euro.
Experteneinschätzung von Dr. Sven Hildebrandt, Professor für Frauenheilkunde und Geburtshilfe:
„Beim CTG handelt es sich um einen Doppler-Ultraschall mit deutlich höherer Energiewirkung auf das Kind als beispielsweise ein „normaler“ bildgebender Ultraschall. Insofern stellt er schon eine gewisse Belastung für das Kind dar. Dem steht ein nur sehr geringer Nutzen gegenüber. Aus diesem Grund empfehlen die Mutterschaftsrichtlinien und die medizinischen Leitlinien nur in bestimmten Situationen ein CTG. Zum Beispiel, wenn der Arzt befürchtet, dass das Kind nicht ausreichend über die Plazenta versorgt wird.“