Elterngeld – das ist neu in 2013
Es soll alles einfacher werden, denn der Aufwand für die Ermittlung des Einkommens und damit für die Berechnung des Elterngeldes kann schon erheblich sein. „Die Abzüge für Steuern werden künftig sowohl bei Beschäftigten als auch bei Selbständigen anhand eines amtlichen Programmablaufplans für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags vorgenommen. Die Abzüge für die Sozialabgaben erfolgen in pauschalierter Form“, schreibt das Bundesfamilienministerium.
Pauschale Abzüge für Sozial- und Krankenversicherung
Leichter gemacht wird es ab dem nächsten Jahr vor allem den Ämtern, die das Elterngeld auszahlen: Für Elterngeldanträge in Bezug auf Kinder, die ab 1.1.2013 geboren werden, werden die Abzüge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung pauschal geregelt. Einheitlich werden 21 Prozent abgezogen für Sozialversicherungsbeiträge. Es gelten also nicht mehr die real bezahlten Beiträge – da liegt der Satz bei derzeit 20,5 Prozent. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine hat errechnet, dass eine Familie mit einem Einkommen von 2000 Euro brutto dadurch etwa sieben Euro Elterngeld pro Monat weniger bekommt als nach der alten Regelung.
Pauschale Abzüge für Sozial- und Krankenversicherung
Leichter gemacht wird es ab dem nächsten Jahr vor allem den Ämtern, die das Elterngeld auszahlen: Für Elterngeldanträge in Bezug auf Kinder, die ab 1.1.2013 geboren werden, werden die Abzüge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung pauschal geregelt. Einheitlich werden 21 Prozent abgezogen für Sozialversicherungsbeiträge. Es gelten also nicht mehr die real bezahlten Beiträge – da liegt der Satz bei derzeit 20,5 Prozent. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine hat errechnet, dass eine Familie mit einem Einkommen von 2000 Euro brutto dadurch etwa sieben Euro Elterngeld pro Monat weniger bekommt als nach der alten Regelung.