Mehr Elterngeld für Mehrlingskinder - Anträge können noch rückwirkend gestellt werden
Beide Eltern in Elternzeit
Das hat sich nun mit dem Urteil des Bundesozialgerichtes vom 27. Juni 2013 geändert. Geklagt hatte ein Elternpaar aus Oberfranken. Beide Eltern wollten 2007 nach der Geburt ihrer Zwillinge für jeweils ein Kind in Elternzeit gehen und dafür Elterngeld beziehen. Volles Geld gab es aber nur für ein Kind. Ungerecht, fanden die jungen Eltern und das Gericht gab ihnen Recht. Neuerdings besteht darum ein Anspruch auf Elterngeld für alle Mehrlingskinder.Neue Rechtslage für Elterngeld bei Mehrlingskinder
Doch Vorsicht: das heißt nicht, dass das Elterngeld automatisch doppelt oder dreifach fließt. Denn beantragt ein Elternteil Elterngeld wird nach wie vor nur für das älteste Kind in voller Höhe gezahlt. Kind Nummer zwei und drei haben zwar ab jetzt den gleichen Anspruch wie Kind Nummer eins, auf ihr Elterngeld wird aber die schon an Kind eins ausgezahlte Summe angerechnet. Übrig bleibt aber in jedem Fall ein anrechnungsfreier Betrag, der bei Zwillingen bei zweimal 300 Euro liegt, bei Drillingen bei dreimal 300 Euro und bei Vierlingen bei viermal 300 Euro.Gehen wie bei den Juhles nun aber beide Eltern gleichzeitig in Elternzeit, können beide Eltern Elterngeld für jeweils eines ihrer Kinder beantragen und bekommen dieses in voller Höhe plus den Mehrlingszuschlag von 300 Euro. Das gilt sogar rückwirkend und hat Steffen Juhle bewogen, schnell noch einen neuen Antrag zu stellen.