Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren - Vorbeugung statt Nachsorge
Ziel der Müttergenesungskuren ist es, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen würde, zu beseitigen. Sie soll einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung vorbeugen oder eine bereits eingetretene Erkrankung heilen, bessern oder deren Verschlechterung verhindern.
Zu den wichtigsten Indikationsgruppen zählen:
- Atemwegserkrankungen
- Allergien und Hauterkrankungen
- Herz- und Kreislauferkrankungen
- Stoffwechselerkrankungen
- Erkrankungen des Bewegungsapparates
- Psychosomatisch-vegetative Erkrankungen
Vielfältige und teilweise widersprüchliche Verhaltens- und Rollenanforderungen lassen einen Kreislauf aus Belastungen entstehen, der nicht kompensiert werden kann. Dies trägt zur Entwicklung von körperlichen, psychischen und psychosomatischen Krankheitsbildern bei.
Nahezu alle Frauen nennen für sich oder ein Kind Symptome aus den Bereichen:
- Herz-Kreislauf-Störungen
- Magen-Darm-Störungen
- Kopfschmerzen
- Schlafstörungen
- Starkes Über- oder Untergewicht
- Häufige Infekte
- Rückenbeschwerden
- Erschöpfung
- Niedergeschlagenheit
- Unruhe, Nervosität, Angst
- Chronische Erkrankungen, wie Asthma oder Neurodermitis
- Psychosoziale Faktoren, wie Erziehungsschwierigkeiten, Partnerschaftsproblemen, Todesfälle, finanzielle Probleme
Weitere Indikationen kannst du in einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle der Wohlfahrtsverbände oder direkt mit den Einrichtungen klären. Bei Bedarf bieten dir verschiedene Kliniken Kuren mit spezialisierten Leistungsangeboten, die sog. Schwerpunktkuren, an.
leistung der Krankenkassen
Ab dem 01.04.2007 sind Mutter/Vater-Kind-Kuren eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf stationäre Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation von Müttern und Vätern. Die Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Kuren bewilligen.
Die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme stellt der Haus- bzw. Frauenarzt fest. Dabei bestimmt er die Prognose und das Ziel der Therapie.
Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren - Erholung für Mütter im Alltag
Jede Frau, die in direkter oder indirekter Familienverantwortung steht, hat unabhängig von Einkommen, Kinderzahl, Familienstand oder Konfession einen gesetzlichen Anspruch auf eine Müttergenesungskur (Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur). Voraussetzung für die Beantragung und Bewilligung der Kur beim Kostenträger (Krankenkasse, Sozialamt u.ä.) ist ein ärztliches Attest in dem der Hausarzt die Kurbedürftigkeit bescheinigt. Mutter-Kind-Kuren können sowohl aus medizinischen oder/und psychosozialen Gründen erforderlich sein:
- Mutter oder/und Kind sind kurbedürftig.
- Eine Trennung des Kindes von der Mitter könnte zu psychischen Schäden führen.
- Die Betreuung des Kindes während der Abwesenheit der Mutter nicht gewährleistet.
- Es liegen besondere Ausnahmesituationen vor, die eine Trennung des Kindes von der Mutter (schwere Krankheit, Todesfälle, besondere Problemsituationen) verhindern.
Die Entscheidung, ob du allein oder mit Kindern zur Kur fährst, ist nicht einfach, deshalb findest du hier einige Kriterien, die du neben den genannten Gründen bei deiner Entscheidung berücksichtigen solltest.
Wichtige Infos auf einen Blick
- Kurdauer: Ein Kuraufenthalt dauert in der Regel 21 Tage. Während der Kur kann der Kuraufenthalt aus medizinischen Gründen um eine Woche verlängert werden. Eine erneute Müttergenesungskur ist in der Regel nach 4 Jahren durchführbar. In medizinisch begründeten Ausnahmen ist eine Verkürzung der Wiederholungsfrist möglich.
- Kosten: Die Kosten werden, bis auf eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von € 10,00 je Kalendertag, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Kinder müssen keine Zuzahlung leisten. Bei Erreichen des gesetzlich festgelegten, einkommensabhängigen Zuzahlungshöchstbetrags ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.In besonderen finanziellen Härtefällen kann außerdem von der Beratungs- und Vermittlungsstelle die Vergabe besonderer Zuschüsse geprüft werden. Die Fahrtkosten trägt, bis auf einen Eigenanteil von € 10,00 pro Person und einfache Fahrt, die gesetzliche Krankenkasse. Konkrete Informationen zu den Kosten erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
- Haushaltshilfe (SGB V, § 38): Während einer Müttergenesungskur besteht unter Umständen ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe/ Familienpflegerin, wenn ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Konkrete Informationen erhältst du bei deiner Krankenkasse.
- Anrechnung von Urlaubstagen und Entgeldfortzahlung: Für Mütter- bzw. Mutter-Kind-Kuren dürfen keine Urlaubstage angerechnet werden. Es besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung. Bitte ggf. auf besondere tarifvertragliche Regelungen (Beamtenrecht) achten.
Mütterkur
- Wenn die Erkrankung der Mutter im Vordergrund steht, ist eine Kur ohne Kinder die nachhaltigste Form, da sie sich voll und ganz auf ihre Person konzentrieren kann.
- Ein räumlicher Abstand zu allen Familienmitgliedern ermöglicht vielfach eine objektivere Berachtung der Konflikte und führt zu guten Lösungsansätzen.
- Wenn das Kind noch sehr klein ist, kann die Eingewöhnung in eine fremde Umgebung unter Umständen für das Kind sehr anstrengend und belastend sein.
- Während einer Kurmaßnahme reagiert der Organismus verstärkt auf neue Reize, das Immunsystem ist oft geschwächt. Vor allem Kinder reagieren sehr empfindlich und könnten während der Kur erkranken.
Mutter-Kind-Kur
- Häufig verlangt der gesundheitliche Zustand der Kinder eine Kurmaßnahme. Während der Kur erhalten die Kinder Anwendungen, die den gesundheitlichen Zustand stabilisieren bzw. verbessern.
- Berufstätige Mütter oder Mütter von mehreren Kindern nutzen die Kurmaßnahme für gemeinsame Aktivitäten oder nehmen sich einfach viel Zeit für einander.
- Manche krank machenden Faktoren müssen von Mutter und Kind gemeinsam bearbeitet werden. Dies ermöglicht einen besseren und nachhaltigeren Kurerfolg und stärkt die Mutter/Kind Beziehung.
Weitere Infos und Kontakte
Weitere Informationen findest du im Internet unter:
www.frauenwerk-stein.de
www.muettergenesungs werk.de
Darüber hinaus geben die jeweiligen Beratungsstellen der örtlichen Wohlfahrtsverbände gern Auskunft.
Eine konkrete Kuradresse bietet die Vorsorge- und Rehabilitationsfachklinik Hänslehof in schöner Landschaft zwischen Schwarzwald und Bodensee. Informationen und ein Hausprospekt erhältst du unter www.haenslehof.de
oder postalisch und telefonisch: Hänslehof, 78073 Dürrheim, Hofstraße 13,Tel.: 07726.667-0.