Auszeit für eine starke Gesundheit
Mütter sind pausenlos im Einsatz. Tag und Nacht, Werktag wie Sonntag engagieren sie sich mit ihrer ganzen Kraft für Kinder und Familie. Die vielfältigen Aufgaben und Belastungen hinterlassen ihre Spuren und schwächen die Gesundheit. Wenn Mütter krank werden, gibt es zu Hause nur selten Möglichkeit richtig gesund zu werden. Aufgrund ihrer zahlreichen Belastungen ist deshalb der Gesundheitszustand vieler Frauen besorgniserregend.
Auch der „ganz normale“ Alltag in der Familie mit den vielfältigen und oft widersprüchlichen Anforderungen und Bedürfnissen der Einzelnen kann dazu führen, dass Mütter zermürbt, körperlich und psychisch erschöpft sind, dass sie ihre Kraftreserven dringend wieder auffüllen müssen. In vielen Fällen ist dann eine Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur genau das Richtige, da sie einen Ausweg aus solchen Überlastungssituationen bieten.
Die Angebote sind auf die besonderen Lebenslagen sowie die gesundheitlichen und psychosozialen Belastungen von Frauen bzw. Müttern und Kindern abgestimmt. Ziel der Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen ist es, auf der Grundlage eines ganzheitlichen gesundheitsmedizinischen Angebotes die Gesundheit wieder herzustellen, Kraft zu schöpfen und in Einklang mit Körper, Geist und Seele zu kommen.
Seit 2007 sind Mutter/Vater-Kind-Kuren eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf stationäre Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation von Müttern und Vätern. Die Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Kuren bewilligen.
Die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme stellt der Haus- bzw. Frauenarzt fest. Dabei bestimmt er die Prognose und das Ziel der Therapie.
Die Angebote sind auf die besonderen Lebenslagen sowie die gesundheitlichen und psychosozialen Belastungen von Frauen bzw. Müttern und Kindern abgestimmt. Ziel der Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen ist es, auf der Grundlage eines ganzheitlichen gesundheitsmedizinischen Angebotes die Gesundheit wieder herzustellen, Kraft zu schöpfen und in Einklang mit Körper, Geist und Seele zu kommen.
Seit 2007 sind Mutter/Vater-Kind-Kuren eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf stationäre Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation von Müttern und Vätern. Die Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Kuren bewilligen.
Die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme stellt der Haus- bzw. Frauenarzt fest. Dabei bestimmt er die Prognose und das Ziel der Therapie.