Betreuungsgeld nicht gewollt?
Keine Kita, aber Geld
Das Betreuungsgeld ist das Lieblingskind der CDU im familienpolitischen Bereich. Von allen anderen Parteien als „Herdprämie“ verspottet, brachte sie ihr Gesetz in der schwarz-gelben Koalition durch: Für Kinder, die nach dem 1. August 2013 das erste Lebensjahr vollendet haben und die keine Kita oder Krippe besuchen, können die Eltern Betreuungsgeld beantragen. Monatlich 100 Euro sind drin, ab August 2014 sogar 150 Euro, wenn die Eltern die Kinder zuhause betreuen.Aber die Eltern wollen nicht so recht. 16,9 Millionen hat der Bund 2013 für diese Familienleistung ausgegeben. Veranschlagt waren im Haushalt 55 Millionen. Diese Summe wird sich in den kommenden Jahren noch deutlich erhöhen: Für 2014 sind 515 Millionen im Etat eingeplant, für die folgenden Jahre rechnen Regierungskreise mit bis zu 1,1 Milliarden. Ein hohes Einsparpotential deutet sich an.
Nur wenige Anträge
Die Menge der Anträge hält sich in Grenzen. In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, gingen bis Ende 2013 etwa 30000 Anträge ein, in Baden-Württemberg ca. 26000. In den ostdeutschen Ländern sind die Raten deutlich niedriger, wahrscheinlich aufgrund der besseren Versorgung mit Krippenplätzen. Außerdem werden dort traditionell seltener Kinder zuhause betreut.Allerdings gab es bei einigen Eltern auch lange Gesichter. Über 20 Prozent der Anträge wurden 2013 abgelehnt. Fast immer lag der Grund in der Stichtagsregelung: Die Kinder waren zu alt.
Zwar rechnen alle Stellen mit einer Zunahme der Anträge auf Betreuungsgeld. Dennoch stellt sich die Frage, ob hier nicht ein Gesetz an den Bedürfnissen der großen Mehrheit der Eltern vorbei gemacht wurde. Und man muss fragen, was mit den eingesparten Millionen geschieht. Viele marode Kitas und Schulen könnten eine Finanzspritze gut gebrauchen.