Welche Versicherungsangebote sind sinnvoll
kidsgo: Frau Weihrauch, welche Versicherungsangebote sollte ich als junge Mutter auf jeden Fall nutzen?
Regina Weihrauch: Sie brauchen vor allem eine Privathaftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Ihr Kind sollten Sie eine Unfallversicherung abschließen.
Experten-Interview
Regina Weihrauch ist Geschäftsführerin des Fairsicherungsbüros in Göttingen und Mitglied bei den FinanzFachFrauen bundesweit seit 1988 . Sie ist glücklich verheiratet.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen. Als Fahrradfahrerin können Sie z.B. einen folgenschweren Unfall verursachen, durch welchen Personenschäden über mehrere € 100.000 entstehen können. Wenn Sie keine Privathaftpflichtversicherung haben, kann Sie das in den finanziellen Ruin stürzen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie davor, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie versichern eine monatliche Rente in Höhe Ihres Nettoeinkommens, welche Sie bis zu Ihrem Rentenalter ausgezahlt bekommen.
Für Ihr Kind sollten Sie eine Unfallversicherung abschließen. Diese zahlt, wenn Ihr Kind durch einen Unfall invalide wird. Solche Fälle führen neben psychischen Belastungen auch zu hohen materiellen Verpflichtungen, die Sie mit der Unfallversicherung auffangen können.
Altersvorsorge für Mütter
kidsgo: Ist Altersvorsorge auch schon für junge Mütter wichtig?
Regina Weihrauch: Ja, auf jeden Fall! Fangen Sie so früh wie möglich mit der Altersvorsorge an und legen 10% vom Bruttoeinkommen für Rentenversicherungen an. Beginnen Sie mit der Riester-Rente. Hier zahlt Ihnen der Staat jedes Jahr € 154 plus € 300 pro Kind an Zulagen dazu. Sie selbst müssen 4% vom Vorjahresbruttogehalt minus der Zulagen pro Jahr einzahlen. Und wenn Sie Ihr Kind ganztags versorgt wissen und wieder mehr arbeiten, dann steigt Ihr Beitrag. Somit erhöhen Sie sich auch Ihre Rente. Halten Sie zwei bis drei Nettogehälter als Reserve für unvorhergesehene Ausgaben auf einem Tagesgeldkonto bereit. Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen bekommen, dann verzichten Sie nicht darauf und legen einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds an.
kidsgo: Was sollten Frauen beachten, die in einer Partnerschaft mit Kind leben und nicht heiraten wollen?
Regina Weihrauch: In diesem Fall regeln Sie die wichtigsten Angelegenheiten in einem Partnerschaftsvertrag. Regeln Sie die für Sie wesentlichen Punkte für die Dauer der Beziehung, aber auch für den Fall der Trennung oder des Todes Ihres Partners.
kidsgo: Und wie ist das bei verheirateten Müttern?
Regina Weihrauch: Wenn Sie verheiratet sind, aber auf Ihren Beruf verzichten, um nur für die Kinder da zu sein, dann bestehen Sie auf einem Ehevertrag. Damit kann man sich für den Fall der Scheidung gegen alle ehebedingten Nachteile absichern.
kidsgo: Vielen Dank für das Gespräch.