Mutter-Kind-Kuren lindern psychische und körperliche Belastungen
Das Angebot richtet sich an alle, denen die Anforderungen von Kindererziehung, Job und Haushalt über den Kopf wachsen – und das sind nicht wenige. Wer sich ausgebrannt fühlt und keine Kraft mehr hat, sollte mit seinem Hausarzt über die Möglichkeit einer Kur sprechen, denn er muss diese beantragen. Diagnostiziert der Arzt Erkrankungen des Bewegungsapparates, der Atemwege oder erkennt ein psychosomatisches Leiden wie Depressionen oder Burn-Out, kann er eine Mutter-Kind-Kur verordnen. Dasselbe gilt für Neurodermitis, Krebs oder Adipositas und für Mütter, deren Kinder behindert sind oder an ADS/ADHS leiden. Mutter-Kind-Kuren zählen zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, pro Tag wird eine Eigenbeteiligung von 10 Euro fällig.
Bei Privatversicherten sind die Voraussetzungen identisch. Entscheidend für die Genehmigung ist nicht allein die ärztliche Indikation, sondern die Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Diese ist an die Rehabilitations-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen gebunden. Da es sich um eine medizinische Notwendigkeit handelt, müssen Mütter keine Urlaubstage beim Arbeitgeber einreichen. Nimmt der Nachwuchs nicht an der Kur teil (generell können Kinder bis zwölf Jahre mitreisen), haben die Mütter Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Wird ein Antrag abgelehnt, liegt das häufig an Ausfüllfehlern. Zudem muss das Gutachten betonen, dass die Behandlung stationär fernab des Alltags durchzuführen ist.
Bei Privatversicherten sind die Voraussetzungen identisch. Entscheidend für die Genehmigung ist nicht allein die ärztliche Indikation, sondern die Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Diese ist an die Rehabilitations-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen gebunden. Da es sich um eine medizinische Notwendigkeit handelt, müssen Mütter keine Urlaubstage beim Arbeitgeber einreichen. Nimmt der Nachwuchs nicht an der Kur teil (generell können Kinder bis zwölf Jahre mitreisen), haben die Mütter Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Wird ein Antrag abgelehnt, liegt das häufig an Ausfüllfehlern. Zudem muss das Gutachten betonen, dass die Behandlung stationär fernab des Alltags durchzuführen ist.